Vorzüge von EU-Neuwagen und Reimporten

Die Europäische Union bringt Käufern von Neuwagen in EU-Ländern, die im Eigenimport nach Deutschland gebracht werden, finanzielle Vorteile, die man nicht von der Hand weisen sollte. Der Preisvergleich lohnt sich in jedem Fall. Das gleiche gilt für Reimporte.

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EU-Neuwagen

EU-Neuwagen erwerben und selbst nach Deutschland importieren

Zustande kommen die Preisvorteile beim EU-Neuwagen-Kauf dadurch, dass in einigen EU-Ländern die Neuwagen zum Beispiel durch geringere Lohnkosten günstiger gebaut werden können. So ergibt sich ein niedrigerer Nettopreis für das noch nie zugelassen gewesene Auto. Wird der Neuwagen im Ausland gekauft und von dort nach Deutschland exportiert, fallen dortige, nationale Abgaben nicht an. Der deutsche Käufer muss dann in Deutschland auf den ausländischen Kaufpreis die derzeitigen 19 Prozent Mehrwertsteuer beim Finanzamt entrichten. Dazu muss man nach dem Kauf innerhalb von 10 Tagen zum zuständigen Finanzamt gehen und die Originalrechnung mitbringen. Natürlich muss das Fahrzeug auch bei der Zulassungsstelle gemeldet werden, woraufhin man nach einem einfachen Verfahren die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 bekommt.

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Ein Neuwagen, der in einem EU-Land gekauft wurde, ist von Qualität und Sicherheit absolut gleichzusetzen mit einem für Deutschland produzierten Neuwagen. Die Ausstattung kann von der hierzulande typischen abweichend sein, aber nicht unbedingt zum Nachteil. Am besten ist es, die Ausstattung mit dem ausländischen Händler im Kaufvertrag genau festzuhalten. Die Grundausstattung eines Wagens entspricht allerdings genau der eines in Deutschland gekauften Fahrzeugs. Die Garantieleistungen müssen laut EU-Recht auch in deutschen Vertragswerkstätten erfüllt werden, wenn man in Besitz einer Garantieurkunde und eines Serviceheftes ist, das mit dem Stempel des ausländischen Vertragshändlers, dem Auslieferungsdatum und der Fahrgestellnummer ausgefüllt ist.

RE-Importe

Bei Reimporten auf dem Kfz-Markt handelt es sich ebenso um in EU-Ländern gekaufte Neuwagen. Hierbei wickelt allerdings eine in Deutschland ansässige Firma den Einkauf und die Überführung nach Deutschland ab. Diese Firma tritt als Vermittler auf und der Kaufvertrag kommt mit dem ausländischen Händler zustande. Manche Vermittler verkaufen das Fahrzeug auch im eigenen Namen, das hat für den Käufer den Vorteil, dass das deutsche Kaufrecht gilt. Bei Reimporten fällt für den Vermittler ein Entgelt an. Ein Vergleich der Anbieter ist hier sinnvoll. Bei Reimporten sollte man sich unbedingt bestätigen lassen, dass es sich um ein fabrikneues Fahrzeug handelt. Nach deutscher Rechtssprechung ist ein Neufahrzeug ein Wagen, der noch nicht zugelassen war und keine ungeklärte km-Zahl vorliegt, wenn Technik und Ausrüstung dem neuesten Modell entspricht, wenn es nicht länger als ein Jahr gestanden hat und keine Standschäden aufweist und wenn es seit dem Verlassen der Fabrik unbeschädigt geblieben ist. Die Garantieleistungen sehen wie beim Eigenimport aus, also jede deutsche Vertragswerkstatt ist verpflichtet, Garantieleistungen zu übernehmen, auch wenn das Fahrzeug im EU-Ausland gekauft und reimportiert wurde. Allerdings nur, wenn man als Käufer die entsprechenden und ausgefüllten Garantieunterlagen besitzt.

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Zusammenfassend kann man sagen, dass es profitabel ist einen Neuwagen im EU-Ausland zu kaufen oder sich für einen Reimport zu interessieren. Sparen kann man auf alle Fälle. Qualität und Sicherheit der Fahrzeuge entsprechen den Neuwagen, die man in Deutschland kaufen kann. Die Grundausrüstung ist ebenso gleich, in seltenen Fällen erhält man sogar eine bessere Ausrüstung. Sonderwünsche in der Ausstattung sind möglich. Außerdem genießt man als Käufer die gleichen Garantieleistungen in den deutschen Vertragswerkstätten, wie wenn man das Fahrzeug hierzulande gekauft hätte. Der Aufwand beim Finanzamt und bei der Zulassungsstelle, der bei Reimporten sogar von der Vermittler-Firma übernommen werden könnte, wird durch den geringeren Netto-Verkaufspreis des EU-Landes und somit durch den Gesamtpreis voll aufgewogen.


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