EU-Neuwagen

Möchte man einen Neuwagen kaufen, sollte man sich auch den interessanten Markt von EU-Neuwagen genau betrachten. Erhebliche Einsparungen sind hier die Regel und die Kauf-Abwicklung ist sehr einfach.

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EU-Neuwagen

EU-Neuwagen sind fabrikneue Fahrzeuge, die man in EU-Mitgliedsstaaten erwirbt und nach Deutschland importiert. In einigen EU-Ländern sind Neuwagen günstiger zu kaufen als in Deutschland. Die Kosten für die Herstellung der Fahrzeuge sind durch geringere Lohnkosten und ein allgemein geringeres Preisniveau niedriger. Aber auch durch eine höhere Besteuerung von Neuwagen in anderen EU-Ländern wird der Netto-Preis gedrückt, den man als deutscher Käufer dort bezahlt. Bei der Einfuhr des Wagens muss man zwar noch die Mehrwertsteuer von 19 Prozent beim Finanzamt durch Vorlage der Originalrechnung bezahlen, trotzdem spart man Geld.

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Ein EU-Neuwagen ist im Vergleich zu einem in Deutschland produzierten Wagen nicht schlechter, aber auch nicht besser. Die Qualität ist gleich. Die gewünschte Ausstattung kann man sich ebenso aussuchen wie hierzulande. Die Grundausstattung kann allerdings abweichend sein, beispielsweise wird in warmen EU-Ländern eher eine Klimaanlage Standard sein, in nördlichen Ländern eher eine Sitzheizung. Die Sicherheitsstandards werden genauso gewährleistet, wie wenn man in Deutschland ein neues Fahrzeug erwirbt. Hinsichtlich der Garantieleistungen kann man auch Entwarnung geben. Man muss mit seinem Fahrzeug nicht in eine Vertragswerkstatt im Ausland fahren, sondern die Vertragswerkstätten in Deutschland sind verpflichtet, diese Fahrzeuge zu behandeln, wie ein in Deutschland erworbenes. Dies wird durch geltendes EU-Recht geregelt. Voraussetzung ist allerdings eine Garantieurkunde und das Serviceheft mit dem gültigen Stempel des ausländischen Vertragshändlers. Auch dürfen Auslieferungsdatum und Fahrgestellnummer darin nicht fehlen.

RE-Import

Um einen EU-Neuwagen zu erwerben kann man entweder selbst in einen EU-Staat reisen und dort persönlich bei einem Händler das Fahrzeug kaufen oder aber man wendet sich an eine Firma, die den gesamten Kauf abwickelt und den Neuwagen reimportiert. So muss man das Auto nicht selbst nach Deutschland überführen, es fällt aber eine Vermittlungsgebühr an. In der Regel kommt der Kaufvertrag bei der zweiten Methode mit dem ausländischen Händler zustande, manche Firmen kaufen aber auch das Fahrzeug und verkaufen dieses dann weiter. Dadurch gilt für den Käufer das deutsche Kaufrecht. Möchte man den EU-Neuwagen über eine Vermittler-Firma erwerben, sollte man unbedingt recherchieren und vergleichen, wie seriös das Unternehmen ist und welche Vermittlungsgebühren verlangt werden.

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