Auto auf Erdgas umrüsten

Comments Off

Geht es Ihnen auch so? Immer, wenn Sie an einer Tankstelle vorbeifahren, zucken Sie beim Blick auf die Spritpreise innerlich zusammen – verständlich, wenn man sich einmal ansieht, wie die Preise in den letzten Monaten angstiegen sind!

Immer mehr Menschen überlegen deshalb, Autos auf Erdgas umzurüsten. Erdgas ist eine kostengünstige Variante zu den teuren Kraftstoffen wie Benzin oder Super und kostet momentan etwa 80ct / Liter statt 1,40 Euro bis 1,50 Euro. Damit auch Ihr Auto mit Erdgas fahren kann, muss es umgerüstet werden. Dieser Vorgang kostet je nach Automodell meines Wissens etwa 2000 Euro – es bietet sich also an, das Auto nur dann auf Erdgas umzurüsten, wenn Sie sich relativ sicher sind, dass Sie das Auto noch eine ganze Weile lang fahren möchten. Nach dem Umbau haben Sie dann einen großen Erdgas-Tank im Auto und noch einen kleinen Teil Ihres jetzigen Tanks.

Das Problem ist nämlich, dass Erdgas noch nicht unbedingt so weit verbreitet an Tankstellen ist. Aus diesem Grund haben Sie für den Notfall noch einen kleinen Alternativtank – Sie wollen ja sicherlich nicht mitten auf der Straße stehenbleiben, nur weil sie Ihr Auto auf Erdgas umgerüstet haben und dies in der Region, wo Sie sich aktuell aufhalten, gerade nicht angeboten wird.

Autos auf Erdgas umrüsten kann gerade für Vielfahrer eine ganze Menge an Geld sparen – gerade bei der Umrüstung von Neuwagen sollten Sie jedoch darauf achten, dass hierdurch nicht Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche erlöschen.

Allgemein Juli 7th 2009

Der Bußgeldkatalog

Comments Off

Die meisten Bürge dürften ihn hassen, für einige Menschen ist er jedoch Arbeitsgrundlage und sie kennen sogar eine Auszüge vom IHM auswendig – die Rede ist vom allseits beliebten Bußgeldkatalog. Der Bußgeldkatalog regelt die Höhe der Ordnungsgelder bzw. die Strafen für Vergehen im Straßenverkehr. Sei es nun falsch parken, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder das Telefonieren am Steuer – der Bußgeldkatalog weiß auf scheinbar jeden möglichen Verstoß eine entsprechende Strafe.

Wichtig ist es zu erwähnen, dass der Bußgeldkatalog lediglich das Bußgeldverfahren zwischen Staat und Verkehrssünder abdeckt, nicht etwa die zivilrechtlichen Ansprüche, die beispielsweise unter Umständen durch einen Verkehrsunfall entstehen.

Seit dem 13. November 2001 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland einen einheitlichen Bußgeldkatalog. Damit löste der Bußgeldkatalog die früheren, von den einzelnen Bundesländern individuell getroffenen Bußgeldverordnungen ab.

Alle interessierten Bürger finden den Bußgeldkatalog in jeder gut sortierten Buchhandlung bzw. online über das Internet – kleiner Tipp von mir an dieser Stelle, auch wenn ich erfahrungsgemäß sagen kann, wie schwer es manchmal fällt: Einfach nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung fahren, dann benötigen Sie auch keinen Blick in den Bußgeldkatalog.

Verkehrssicherheit Juli 7th 2009